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  #221  
Alt 08.07.2010, 22:51
Hirni Hirni ist offline
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Oha.. Das ist echt hart, wenn man extra so einen Kurs macht und am Ende dann mit noch weniger in der Hand da steht....
Ich hatte auch so einen Kurs gemacht (jedoch nicht Avanti) und bin damit direkt zum Staatsanwalt gelaufen, noch bevor ich den Strafbefehl bekommen hatte und hab mit denen geredet. Zum Glück waren diese so nett und haben mir eine geringere Strafe ausgestellt...

Allgemein gibt es ja drei Möglichkeiten, diesen Kurs für die Strafverkürzung zu nutzen.

1. Das ganze machen, bevor der Strafbefehl durch is (so, wie ich es getan hab)
2. Widerspruch einlegen, wenn man den Strafbefehl bekommen hat und das ganze vor Gericht versuchen (mit Kursbestätigung)
3. Gegen Ende der Sperrfrist Antrag auf frühzeitige Beendigung der Sperrfrist

Hatte mir auch damals, eine Woche vor Ende des Kurses, Gedanken zu den Möglichkeiten gemacht. Dachte mir dann: Bevor du dir die ganze Schriftsache gegen Ende antust, ab zum Staatsanwalt und hoffen, dass noch nichts gelaufen ist. Bin dann zu denen und zum Glück war das Schreiben noch icht unterschrieben. Eine Woche später dann mit der Bestätigung nochmal hin und ne Kopie da gelassen. Das war aber auch echt im letzten Moment =)
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  #222  
Alt 30.07.2010, 12:16
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virusx5 virusx5 ist offline
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So, liebe Leute,

heute bekam ich den Anruf das auch mein Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags auf Sperrfristverkürzung abgelehnt wurde.
Da meine Sperrfrist eh Mitte Oktober abgelaufen ist, ists mir jetzt auch egal...die 2,5 Monate schaffe ich auch noch.

Aus meiner Sicht kann ich daher, allein mit dem Ziel einer Sperrfristverkürzung, diese Kurse nicht empfehlen.
Vieleicht haben andere mehr Glück oder einfach nur einen gnädigeren Richter.

Jetzt kann ich mich wenigstens voll auf meine MPU konzentrieren.
Habe gestern meinen Antrag auf Wiedererteilung gestellt. Wann kann ich jetzt mit einem MPU-Termin rechnen?
__________________
Gruß
virusx5


Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, dann soll man den Kopf nicht hängen lassen.
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  #223  
Alt 30.07.2010, 13:21
Lego Lego ist offline
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Sobald du der FSS das MPI angegeben hast, bei dem du die MPU machen möchtest, schickt die FSS die Akte dorthin. Von der MPI wirst du über den Eingang der Führerscheinakte informiert und du kannst einen Termin vereinbaren.

Gruß
Lego
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  #224  
Alt 30.07.2010, 13:27
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Zitat:
Zitat von Lego Beitrag anzeigen
Sobald du der FSS das MPI angegeben hast, bei dem du die MPU machen möchtest, schickt die FSS die Akte dorthin. Von der MPI wirst du über den Eingang der Führerscheinakte informiert und du kannst einen Termin vereinbaren.

Gruß
Lego
Jo, Danke für die Info.

Wie sind denn die Zeiträume ?:

Wann meldet sich die FSST nach Antragstellung bei mir?
Wie lange warte ich nach Angabe des MPI bis zur MPU?

Danke.
__________________
Gruß
virusx5


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  #225  
Alt 30.07.2010, 13:28
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Say Say ist offline
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Alles in allem wird das 4 - 8 Wochen dauern. Je nachdem wie schnell die Führerscheinstelle alle Daten zusammenbekommt. Wie Führungszeugnis, Auszug aus dem VZR etc.
__________________
*** Say ***

Freiheit heißt nicht, alles tun zu dürfen was wir wollen,
sondern für das was wir tun die Verantwortung zu übernehmen.


Geändert von Say (30.07.2010 um 13:46 Uhr)
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  #226  
Alt 30.07.2010, 13:42
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Zitat:
Zitat von Say Beitrag anzeigen
Alles in allem wird das 4 - 8 Wochen dauern. Je nachdem wie schnell die Führerscheinstelle alle Daten zusammenbekommt. Wie Führungszeug, Auszug aus dem VZR etc.
Danke, Say

dann kann ich ja in aller Ruhe die Füße hochlegen und mein Wissen festigen.

Habe eben meinen Ablehnungsbescheid (Sperrfristverkürzung) gelesen.
Hier betitelt das Landgericht meine Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche (leider hab ich die nicht mehr) als rein wirtschaftliche Interessen.
In welchem Land leben wir überhaupt?...armes Deutschland. Demnach ist ja Hartz4 gewollt...na dann man Füße hoch und stillhalten...ich habs ja schließlich schriftlich.
__________________
Gruß
virusx5


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  #227  
Alt 30.07.2010, 13:50
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Über Sinn und Unsinn im deutschen Recht mach ich mir keine Gedanken mehr. Das ist ganz einfach vergeudete Zeit, sich mit dem was sich irgendwelche Theoretiker mit dickem Geldbeutel und absoluter Realitätsfremdheit vor lauter Langeweile aus ihren Köpfen zaubern auseinander zusetzen und den Sinn darin zu suchen.
__________________
*** Say ***

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  #228  
Alt 30.07.2010, 14:01
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Zitat:
Zitat von Say Beitrag anzeigen
Über Sinn und Unsinn im deutschen Recht mach ich mir keine Gedanken mehr. Das ist ganz einfach vergeudete Zeit, sich mit dem was sich irgendwelche Theoretiker mit dickem Geldbeutel und absoluter Realitätsfremdheit vor lauter Langeweile aus ihren Köpfen zaubern auseinander zusetzen und den Sinn darin zu suchen.
Da hast du Recht, bringt ja eh nix...Unrecht stumpft ab.
__________________
Gruß
virusx5


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  #229  
Alt 04.09.2010, 19:00
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Ich habe mal wieder ein paar Fragen im "Gepäck".

Der Arzt/med. FB wird mich voraussichtlich fragen wie mein Alkoholkonsum in der Vergangenheit war. In der Regel nach täglich/wöchentlich/monatlich.
Im Jahr vor meiner TF trank ich in meiner Montagewoche (Mo-Do/Fr) abendlich bis zu 6 Flaschen Bier a 0,5l. Zu Hause (Wochenende) gelegentlich 1-2 Flaschen Bier a 0,33l. In Urlaubszeiten wurde auch entsprechend weniger getrunken.

Jetzt bin ich mit etwas unschlüssig in der Beantwortung nach dem täglich/wöchentlich/monatlich. Errechne ich eine Gesamtsumme und teile sie in 365 Tage auf bekomme ich einen täglichen Durchschnitt der ja in Wirklichkeit nicht stimmt. Wiederum lässt dies auf eine Regelmäßigkeit schließen die ebenfalls nicht stimmt…die „Montageregelmäßigkeit“ mal ausgenommen.

Wie beantworte ich diese Frage glaubwürdig und ohne Verzerrung der Tatsachen?
---------------------------------

Eigeninfo: Kann ich direkt bei der MPU einen rückwirkenden AB-Nachweis erstellen lassen, oder sind AB-Nachweise immer im Vorfeld zu erbringen??
__________________
Gruß
virusx5


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  #230  
Alt 05.09.2010, 23:40
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Maja458 Maja458 ist offline
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Zitat:
Zitat von virusx5 Beitrag anzeigen
Ich habe mal wieder ein paar Fragen im "Gepäck".

Der Arzt/med. FB wird mich voraussichtlich fragen wie mein Alkoholkonsum in der Vergangenheit war. In der Regel nach täglich/wöchentlich/monatlich.
Im Jahr vor meiner TF trank ich in meiner Montagewoche (Mo-Do/Fr) abendlich bis zu 6 Flaschen Bier a 0,5l. Zu Hause (Wochenende) gelegentlich 1-2 Flaschen Bier a 0,33l. In Urlaubszeiten wurde auch entsprechend weniger getrunken.

Jetzt bin ich mit etwas unschlüssig in der Beantwortung nach dem täglich/wöchentlich/monatlich. Errechne ich eine Gesamtsumme und teile sie in 365 Tage auf bekomme ich einen täglichen Durchschnitt der ja in Wirklichkeit nicht stimmt. Wiederum lässt dies auf eine Regelmäßigkeit schließen die ebenfalls nicht stimmt…die „Montageregelmäßigkeit“ mal ausgenommen.

Wie beantworte ich diese Frage glaubwürdig und ohne Verzerrung der Tatsachen?
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Zitat:
10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)
Zu meiner Konfirmation trank ich das erstemal Alkohol, die Menge ist mit heute nicht mehr in Erinnerung (1974). Mit 16 fingen dann die ersten Discothekenbesuche an. Hier trank ich nur gelegentlich Alkohol und kam auf einen Durchschnitt von jährlich 8 bis 10 Trinkeinheiten. Nun wurde es zeit meinen Dienst bei der BW zu absolvieren. In den Ausgangszeiten wurden im Durchschnitt 8-10 Trinkeinheiten je Ausgang zu sich genommen. Nach meiner BW-Zeit orientierte ich mich beruflich neu und fuhr für 2 Jahre nach Russland. Durch das hier herrschende „Arbeitsklima“ hatte ich mich schnell an eine Trinkmenge von durchschnittlich 2 Litern Alkohol pro Tag gewöhnt. Nach Beendigung meiner Montagezeit fand ich ohne Probleme in mein normales Trinkverhalten zurück. Bis1993 trank ich ca. 4-5 Trinkeinheiten zu den gegebenen Anlässen wie Geburtstage oder Familienfeiern. 1993 machte ich mich zu ersten Mal Selbstständig. Zum Einstand trank ich mehr als ich es eigentlich gewohnt war. Seit diesem Zeitpunkt trinke ich keinen hochprozentigen Alkohol mehr. Bis ich 2004 eine eigene Firma gründete, waren Geburtstage, Feiern im Freundeskreis sowie Familienfeiern die damaligen Trinkanlässe. Hier trank ich ca. 2-3Fl. Bier a. 0,33l zu den je 5-6 Anlässen im Jahr. 2007 bekam ich Hauptaufträge für meine Firma in Potsdam. Hier trank ich mit den Kollegen nach Feierabend, im Ferienhaus, 2-3Fl. Bier a. 0,5l je Arbeitstag. Im Folgejahr begannen die ausbleibenden Zahlungen an meine Firma, der Arbeitstägliche Alkoholkonsum erhöhte sich auf ca. 4-5Fl. Bier a 0,5l. Anfang 2009 wurde die Firma kurz vor Insolvenz geschlossen. Ab hier traf ich mich 1-2-mal im Monat mit meinen damaligen Geschäftspartner auf dessen Bauernhof. Zu den anfänglichen Treffen trank ich jeweils 6Fl.Bier a 0,33l bis zu meiner TF steigerte sich die Menge auf 12Fl.Bier a.0,33l je Treffen. Am Tag meiner TF waren es 15Fl.Bier a 0,33l.
Verstehe jetzt deine Frage nicht ganz. Du hast es doch bereits nachvollziehbar aufgelistet.
Nur solltest du bereits vor der TF schon ab und an auf 15-16 Fl. gewesen sein, sprich dein Körper sollte diese Menge schon ab und an gekannt haben.
Zitat:
Eigeninfo: Kann ich direkt bei der MPU einen rückwirkenden AB-Nachweis erstellen lassen, oder sind AB-Nachweise immer im Vorfeld zu erbringen??
Rückwirkend 3 Mon. geht nur mit Haaranlyse. Und ob das MPI darauf eingeht? Würde ja auch kaum was nützen, da nach den Richtlinien mind. 6 Mon. Verhaltensänderung vorhanden sein sollten.
__________________
Liebes Grüßle Maja

**********
Kein Mensch verdient es, dass du wegen ihm weinst,
denn, wenn er es verdient hätte, würde er dich nicht zum Weinen bringen.
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