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#221
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Oha.. Das ist echt hart, wenn man extra so einen Kurs macht und am Ende dann mit noch weniger in der Hand da steht....
Ich hatte auch so einen Kurs gemacht (jedoch nicht Avanti) und bin damit direkt zum Staatsanwalt gelaufen, noch bevor ich den Strafbefehl bekommen hatte und hab mit denen geredet. Zum Glück waren diese so nett und haben mir eine geringere Strafe ausgestellt... Allgemein gibt es ja drei Möglichkeiten, diesen Kurs für die Strafverkürzung zu nutzen. 1. Das ganze machen, bevor der Strafbefehl durch is (so, wie ich es getan hab) 2. Widerspruch einlegen, wenn man den Strafbefehl bekommen hat und das ganze vor Gericht versuchen (mit Kursbestätigung) 3. Gegen Ende der Sperrfrist Antrag auf frühzeitige Beendigung der Sperrfrist Hatte mir auch damals, eine Woche vor Ende des Kurses, Gedanken zu den Möglichkeiten gemacht. Dachte mir dann: Bevor du dir die ganze Schriftsache gegen Ende antust, ab zum Staatsanwalt und hoffen, dass noch nichts gelaufen ist. Bin dann zu denen und zum Glück war das Schreiben noch icht unterschrieben. Eine Woche später dann mit der Bestätigung nochmal hin und ne Kopie da gelassen. Das war aber auch echt im letzten Moment =) |
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#222
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So, liebe Leute,
heute bekam ich den Anruf das auch mein Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags auf Sperrfristverkürzung abgelehnt wurde. Da meine Sperrfrist eh Mitte Oktober abgelaufen ist, ists mir jetzt auch egal...die 2,5 Monate schaffe ich auch noch. Aus meiner Sicht kann ich daher, allein mit dem Ziel einer Sperrfristverkürzung, diese Kurse nicht empfehlen. Vieleicht haben andere mehr Glück oder einfach nur einen gnädigeren Richter. Jetzt kann ich mich wenigstens voll auf meine MPU konzentrieren. Habe gestern meinen Antrag auf Wiedererteilung gestellt. Wann kann ich jetzt mit einem MPU-Termin rechnen?
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Gruß ![]() virusx5 Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, dann soll man den Kopf nicht hängen lassen. ![]() |
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#223
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Sobald du der FSS das MPI angegeben hast, bei dem du die MPU machen möchtest, schickt die FSS die Akte dorthin. Von der MPI wirst du über den Eingang der Führerscheinakte informiert und du kannst einen Termin vereinbaren.
Gruß Lego |
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#224
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Zitat:
Wie sind denn die Zeiträume ?: Wann meldet sich die FSST nach Antragstellung bei mir? Wie lange warte ich nach Angabe des MPI bis zur MPU? Danke.
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Gruß ![]() virusx5 Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, dann soll man den Kopf nicht hängen lassen. ![]() |
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#225
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Alles in allem wird das 4 - 8 Wochen dauern. Je nachdem wie schnell die Führerscheinstelle alle Daten zusammenbekommt. Wie Führungszeugnis, Auszug aus dem VZR etc.
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*** Say *** Freiheit heißt nicht, alles tun zu dürfen was wir wollen,
sondern für das was wir tun die Verantwortung zu übernehmen. Geändert von Say (30.07.2010 um 13:46 Uhr) |
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#226
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Zitat:
dann kann ich ja in aller Ruhe die Füße hochlegen und mein Wissen festigen. Habe eben meinen Ablehnungsbescheid (Sperrfristverkürzung) gelesen. Hier betitelt das Landgericht meine Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche (leider hab ich die nicht mehr) als rein wirtschaftliche Interessen. In welchem Land leben wir überhaupt?...armes Deutschland. Demnach ist ja Hartz4 gewollt...na dann man Füße hoch und stillhalten...ich habs ja schließlich schriftlich.
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Über Sinn und Unsinn im deutschen Recht mach ich mir keine Gedanken mehr. Das ist ganz einfach vergeudete Zeit, sich mit dem was sich irgendwelche Theoretiker mit dickem Geldbeutel und absoluter Realitätsfremdheit vor lauter Langeweile aus ihren Köpfen zaubern auseinander zusetzen und den Sinn darin zu suchen.
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*** Say *** Freiheit heißt nicht, alles tun zu dürfen was wir wollen,
sondern für das was wir tun die Verantwortung zu übernehmen. |
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#228
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#229
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Ich habe mal wieder ein paar Fragen im "Gepäck".
Der Arzt/med. FB wird mich voraussichtlich fragen wie mein Alkoholkonsum in der Vergangenheit war. In der Regel nach täglich/wöchentlich/monatlich. Im Jahr vor meiner TF trank ich in meiner Montagewoche (Mo-Do/Fr) abendlich bis zu 6 Flaschen Bier a 0,5l. Zu Hause (Wochenende) gelegentlich 1-2 Flaschen Bier a 0,33l. In Urlaubszeiten wurde auch entsprechend weniger getrunken. Jetzt bin ich mit etwas unschlüssig in der Beantwortung nach dem täglich/wöchentlich/monatlich. Errechne ich eine Gesamtsumme und teile sie in 365 Tage auf bekomme ich einen täglichen Durchschnitt der ja in Wirklichkeit nicht stimmt. Wiederum lässt dies auf eine Regelmäßigkeit schließen die ebenfalls nicht stimmt…die „Montageregelmäßigkeit“ mal ausgenommen. Wie beantworte ich diese Frage glaubwürdig und ohne Verzerrung der Tatsachen? --------------------------------- Eigeninfo: Kann ich direkt bei der MPU einen rückwirkenden AB-Nachweis erstellen lassen, oder sind AB-Nachweise immer im Vorfeld zu erbringen??
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Gruß ![]() virusx5 Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, dann soll man den Kopf nicht hängen lassen. ![]() |
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#230
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Zitat:
Zitat:
![]() Nur solltest du bereits vor der TF schon ab und an auf 15-16 Fl. gewesen sein, sprich dein Körper sollte diese Menge schon ab und an gekannt haben. Zitat:
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Liebes Grüßle Maja ![]() **********
Kein Mensch verdient es, dass du wegen ihm weinst, denn, wenn er es verdient hätte, würde er dich nicht zum Weinen bringen. |
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