#11
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Das mit der Führerscheinakte ist so natürlich falsch weil die Führerscheinakte führt ja die FSST selber.
Bei der Neuerteilung wird ein Führungszeugnis geordert. Wenn aus der Führerscheinakte oder dem Führungszeugnis Einträge bekannt werden die, die Fahreignung betreffen können, darf/muß die FSST sich nähere Infos zu den Einträgen einholen. |
#12
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Hallo falo999,
danke für die Info. Ich konnte tatsächlich den Neuantrag 5 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen ohne Probleme bei der Führerscheinstelle. Ich hätte gedacht, dass die Behörde auf der frühesten Abgabefrist 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist besteht aufgrund des polizeilichen Führungszeugnisses (maximal 3 Monate alt). Möglicherweise erhalte ich dann endlich eine Antwort von der Staatsanwaltschaft bezüglich einer möglichen Sperrfristverkürzung, falls die FSST der Neuerteilung zustimmt. In 8 Wochen bin ich dann hoffentlich schlauer. |
#13
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Sperrfristverkürzung ist sehr kompliziert und vorallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt Bundesländer da gibt es nur die Verkürzung wenn im Vorfeld die FSST der Neuerteilung zustimmt was natürlich (wenn notwendig) auch eine positive MPU im Vorfeld bedingt. Weisst du, in welchen Bundesländern das der Fall ist ? Ich dacht immer, die Richter/taatsanwälte wären unabhängig ? |
#14
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Die vorgezogene MPU mit Unbedenklichkeitserklärung gibt es nur in BaWü. Alle anderen haben Regelungen, wo die MPU und die Entscheidung über die Sperrfrist nicht miteinander verknüpft sind. Allenfalls so, daß es dem Richter die Entscheidung erleichtert, wenn schon eine positive MPU vorliegt. In Bayern zum Beispiel, da entscheidet der Richter erst in den letzten drei Monaten, ob er einer Verkürzung zustimmt. Aber bei Dir steht eine MPU ja anscheinend sowieso nicht zur Debatte. Oder hat sich die FSST schon entsprechend geäußert?
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Liebe Grüße Alana |
#15
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Danke für die kompetente Antwort. Hier im Forum erfahre ich mehr als über meinen RA. Führerscheinstelle hat sich noch nicht geäußert. Das wird noch ein wenig dauern, ca 6-8 Wochen laut Aussage der Sachbearbeiterin. Ich denke in Hessen wird auch erst auf den letzten Drücker entschieden ähnlich wie in Bayern. Sind ja beides CDU regierte Länder, würde daher Sinn machen. Ich denke, dass ein Sperrfristverkürzungsantrag auch ganz unten auf der Prioritätenliste der Justiz steht. Falls ich dann nach mittlerweile 6 Monaten Wartezeit ohne Entscheid doch noch was vom Amtsgericht hören sollte, müsste ich noch mal zur Führerscheinstelle, um den Bescheid persönlich vorbeizubringen. Da gehen bis zur Terminvergabe wieder 4 Wochen ins Land. Am Eönde hätte ich mir die Kosten und den Aufwand für den DEKRA Kurs besser gespart. Die Mühlen der Justiz und der Verwaltung mahlen nun eben sehr langsam, insbesondere in Hessen.
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#16
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Bin langsam am Verzweifeln. Nach fast 8 Monaten nach Antragsabgabe immer noch keine Antwort vom Gericht. Bei Nachfrage heisst es, der Antrag befände sich noch in Bearbeitung. Meinr Sperrfristverkürzung kann ich wohl dann knicken, da die Führerscheinstelle sicher auch 8 Wochen zur möglichen Prüfung und Genehmigung benötigt. Dann kommt noch Weihnachten, Sylvester und Neujahr, wo sowieso nicht viel läuft.
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#17
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Hallo Mondblume,
also bei mir hat es etwa14 Tage gedauert und ich hatte meine Sperrfristverkürzung von der Staatsanwaltschaft zurück bekommen. Bin damit direkt zur Führerscheinstelle die mir dann sofort meinen Führerschein ausgehändigt hat. Sperrfristverkürzung bei mir waren 6 Wochen. |
#18
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Hallo ESEL13,
danke für die Info. Also muss man keinen separaten Antrag ausfüllen, sondern nur mit dem Wisch der Justiz zur Führerscheinstelle und dann hoffen, dass der Führerschein fertig ist. Das hört sich doch gut an. |
#19
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Habe am 23.11.2018 eine drei monatige Sperrfristverkürzung genehmigt bekommen. Bei Vorlage der Sperrfristverkürzung meinte die FSST jedoch, dass ich vor Neuerteilung zur MPU müsste. Die Fragestellung teilte man mir mündlich mit (unten), auf das offizielle Schreiben warte ich noch. Insbesondere das Datum, bis wann ich das MPU-Gutachten abzugeben habe, ist noch unklar. Habe der FSST aber schon mitgeteilt, dass ein Abstinenzprogramm noch läuft, dass erst am 2.2.2019 endet. Die Sachbearbeiterin meinte, sie würde dies bei der Frist für die Vorlage des Gutachtens berücksichtigen. Meine FS-Akte hab ich schon kopiert.
Zur Person Geschlecht: männlich Größe: 175 Gewicht:90 Alter:53 eventl. Bundesland (bitte angeben, da sich zw. den BL einige Änderungen ergeben haben): Hamburg Was ist passiert? Datum der Auffälligkeit:08.2017 AK: Strafbefehl: 1,14, Rückrechnung: 1,42 Trinkbeginn:18:00 Trinkende: 01:30 Uhrzeit der Blutabnahme: 05:30 Stand des Ermittlungsverfahrens Gerade erst passiert: nein Strafbefehl schon bekommen: ja Dauer der Sperrfrist:17 Monate Führerschein Hab ich noch: nein Hab ich abgegeben: ja Hab ich neu beantragt: am 08.10.2018 Wurde mir entzogen? ja Noch in der Probezeit?: nein Habe noch nie einen besessen: nein Führerscheinstelle Hab schon in meine Akte geschaut: Ja Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein Fragestellung der Fsst : Ist aufgrund der Straftaten zu erwarten, dass der Untersuchte auch gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstossen wird ? Konsum Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein Ich lebe abstinent seit: 02.02.2018 Abstinenznachweis Ich befinden mich im Urinscreeningprogramm seit: vom 02.02.2018-02.02.2019 (12 Monate, 6 Proben) Aufarbeitung Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein Selbsthilfegruppe (SHG):nein Psychologe/Verkehrspsychologe: nein Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: DEKRA mobil, Kurs zur Sperrfristverkürzung am 2.5.2018 Sperrfristverkürzung: 3 Monate genehmigt durch Staatsanwaltschaft Wiesbaden (Sperrfirst endet am 01.12.2018 Ambulante/stationäre Therapie (bitte Zeitraum von Beginn bis Ende angeben): Nein werden derzeit Medikamente eingenommen?: Nein MPU Datum: dauert noch Welche Stelle (MPI): Avus Schon bezahlt?: Nein Schon eine MPU gehabt? nein Altlasten Keine Ich habe folgende Fragen: Die FSSt teilte mir mündlich folgende Fragestellung zur MPU mit: Ist aufgrund der Straftaten zu erwarten, dass der Untersuchte auch gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstossen wird ? Was ist passiert: § 315c unter Alkohol gefahren mit Unfallfolge § 223 Misshandlung einer Person (Unfallgegner) 1. Frage: Muss ich eine Aufarbeitung beim Verkehrspsychologen machen oder reicht es, wenn ich mich über MPU Forum und Literatur zum Thema MPU informiere ? Ich denke, die TÜV unbd DEKRA Vorbereitungskurse (Avanti) machen bei meiner Fragestellung wenig Sinn, oder ?. Wahrscheinlich verlangt der MPU Gutachter diese psychologische Aufarbeitung und ein Attest ? 2. Frage: Ist es notwendig, einen Alkohol-Abstinenznachweis zu erbringen , da keine Alkoholfragestellung geprüft wird ? Habe nämlich bereits ein Alkohol-Abstinenzprogramm über ein Jahr begonnen (bisher 5 negative ETG-Urinproben), dass erst Anfang Februar 2019 endet. Auch wenn der Nachweis nicht gefordert werden sollte, wird es sicherlich nicht schaden, dem Gutachter das Ergebnis bei der MPU vorzulegen. 3. Frage: Ich hatte 12.8.2015 1 Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen, der Punkt wurde am 09.04.2018 im FAER getilgt. Muss man dies dem GA bei der MPU angeben ? |
#20
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Nein, Kurse mußt Du nicht besuchen, wenn Du ansonsten gut vorbereitet bist. Das ist eine MPU zu Straftaten. Beispiele findest Du im Unterforum „Sonstige Anlässe“. Zur Abstinenz siehe oben. Nicht unbedingt erforderlich, aber hilfreich. Der Punkt wird nicht mehr berücksichtigt. Aber es wird um dein prinzipielles Verhältnis zu Recht und Ordnung gehen. Insofern ist auch die Frage, wie Du es mit den Geschwindigkeiten hältst, angebracht.
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Liebe Grüße Alana Geändert von Alana (10.12.2018 um 09:20 Uhr) |
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