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#1
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Hallo,
ich hätte hier mal eine Frage und schildere mal kurz den Sachverhalt: Mir wurde am 24.06.2004 die Fahrerlaubnis der Kl. 1, 2 , 3, 4 und 5 aufgrund einer TF (1,95 %o) entzogen. Daraufhin erhielt ich am 09.09.2004 einen Strafbefehl vom Amtsgericht über 60 Tagessätze a 40,00 Euro und der FS wurde eingezogen. Eine Neuerteilung der Verwaltungsbehörde durfte nicht vor 16 Monaten erfolgen. Gegen diesen Strafbefehl wurde am 20.09.2009 Einspruch eingelegt und es kam zu einer Verhandlung. Dort wurde die Geldstrafe auf 60 Tagessätze a 30,00 Euro reduziert und eine Neuerteilung auf 13 Monate herabgesetzt. Am 09.08.2005 absolvierte ich die MPU bei erstmaligem Termin positiv. Am 24.08.2005 erhielt ich einen neuen FS mit all meinen bisherigen FS-Klassen. Dies war mein bisher einziges strafrechtliches Vergehen. Auch bis heute bin nicht mehr strafrechtlich in irgendeiner Weise aufgefallen. Aufgrund beruflicher Veränderungen hat mir mein Arbeitgeber auferlegt, den Berufskraftfahrer / Personenbeförderung im Reisegewerbe (Bus) zu machen. Kann es jetzt bei der Beantragung dieses FS (D + DE) nach über fünf Jahren zu irgendwelchen Schwierigkeiten seitens der Behörden kommen? Bestehen die Einträge im Führungszeugnis bzw. im Verkehrsregister noch? Muss ich den oben geschilderten Sachverhalt irgendjemanden mitteilen? Um eine Antwort wäre ich dankbar. Langkawi |
#2
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![]() Zitat:
![]() Dazu kann dir Say bestimmt mehr sagen Zitat:
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Träume nicht Dein Leben -lebe Deinen Traum. ![]() |
#3
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Das Gutachten liegt 10 Jahre in der Führerscheinakte.
Halt Dich an das, was Du im Gutachten angegeben hast, entweder KT oder Abstinenz, dann wirst Du keine Probleme bekommen. Kann sein, die schicken Dich noch mal zu einer MPU, aber das wird dann keine Alkohol MPU, sondern eine für Personenbeförderung. Da sagst Du: "Ich halte mich jetzt immer an die Regeln und bin auch sonst ein ganz Lieber."
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Wer mich sucht, der findet mich als mpu-samuel bei eBay |
#4
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![]() Zitat:
DE brauchst du eigentlich nicht machen. Wenn du vor der Entziehung Klasse 2 hattest, solltest du jetzt ja jetzt CE haben, und damit darfst du auch DE fahren, wenn du D gemacht hast (§6 Abs. 2 Nr. 5 FeV). Damit du dann aber gewerblich Busse fahren darfst, mußt du noch die Umsteiger-Prüfung nach §3 BKrFQV bei der IHK machen (35 Stunden Ausbildung, davon 2,5 Std. praktischer Anteil und anschließend 45 Minuten theoretische Prüfung). |
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Stichworte |
berufskraftfahrer, führungszeugnis, mpu, personenbeförderung, verjährung |
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