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Liebe Grüße Alana |
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Nein, sind sie für uns bei den Antworten aber nicht. Siehst Du in deinem konkreten Fall ja genau: deine Frage nach den Punkten kann man seriös nur beantworten, wenn man auch von deiner Drogenfahrt weiß.
Sobald ein Mod hier im Forum aktiv ist, wird er aus deinen drei Threads einen machen.
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Liebe Grüße Alana |
#34
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es war nicht mit gefährdung, sonder einfach nur über 2 sekunden rot. und beim zweiten mal wurde es teuerer weil es wegen dem selben verstoß das zweite mal geahndet wurde. aber es waren beim 1. mal ca 150 und beim 2. mal 300 euro.
und jetzt hab ich wohl 6 punkte und 6 monate fahrverbot wegen den eintragungen. also wo steht denn das gesetz drin , welches definiert wann man drogen mpu und punkte mpu machen muss? WEGEN DER ANDEREN SACHE danke ich dir vielmals. |
#35
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ok. danke für die info
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#36
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Liebe Grüße Alana |
#37
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danke dir alana
![]() ich hoffe das die mir nicht noch die punktegeschichte drauf stecken. ih erkunde mich mal was da so drine steht. vielen dank für all deine hilfe ![]() also die fsst stelle hat aber gesagt, dass ich wegen den eintragungen im verkersregister erst nach 6 monaten einen antrag stellen darf auf wiederelangung des ff. d.h. wenn ich jetzt schon einen 6 monatigen absinenz nachweis hätte,würde es mir nicht helfen, da ich erstmal für 6 monate gesperrt bin auf grund der sünderkartei. deshalb denk ich , dass da was geregelt ist ob ich jetzt nur eine drogen mpu oder eine kombi mpu machen muss. kann ja sein, dass die sperre nix mit der punktevergehen +drogen mpu zu tun hat. sondern nur eine 6 monatige sperre aufzwingt. kann aber auch sein, dass genau sowas damit mit behandelt wird.. die fsst muss sich da auch an die gesetze halten Geändert von salitou (29.12.2017 um 18:32 Uhr) |
#38
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Die sechs Monate Sperrfrist sind einzig und allein die Konsequenz aus dem freiwilligen Verzicht, weil Du schon mindestens zwei Einträge gemäß § 28 StVG hast. Hättest Du nicht verzichtet, sondern hättest Du die 150 € für den Entzug wegen der Drogenfahrt bezahlt, hättest Du keine Sperrfrist erhalten, sondern könntest sofort zur MPU. Allerdings ohne Aussicht auf Erfolg, weil Du ja noch keine Nachweise hast. Insofern haben die sechs Monate doch gar keine praktischen Einschränkungen für Dich, weil Du sowieso erst dann zur MPU kannst, aber ganz praktisch hast Du Geld gespart. Ob deine FSST bei der Prüfung unter welchen Voraussetzungen Du eine neue FE erhalten kannst, die beiden qualifizierten Rotlichtverstöße gemäß § 11 FeV mit in die Fragestellung einbezieht oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob Du jetzt freiwillig verzichtet hast oder einen Entzug abgewartet hättest.
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Liebe Grüße Alana |
#39
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fast alle fragezeichen weg aus meinem kopf
![]() noch 2 fragen, also werden wirklich alle punkte gelöscht? oder bin ich dann automatisch wieder in der probezeit nach der mpu? wenn es alles so ist wie du es beschreibst, dann ist es bei mir doch eindeutig nur eine drogen mpu , da ich keine 8 punkte habe und die sperre wegen den eintragungen normal ist, aber nix mit der mpu ansich zutun hat oder? wenn ich wieder auf null punkte komme nach der mpu dann hat es ja wenigstens einen kleinen vorteil für mich, ausser dass ich wieder clean bin und eh besser auf die strassenverkersregeln achten werde ![]() |
#40
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Ja, alle. Aber die Löschung erfolgt erst mit der Neuerteilung, bei der Anordnung der MPU hast Du sie noch.
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Liebe Grüße Alana |
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