|
#21
|
||||
|
||||
|
normalerweise wird beim ersten delikt die sache fallen gelasse soweit ich weiß!!!
|
|
#22
|
||||
|
||||
|
Wenn 1991 dein Geburtsjahr ist und du 19 Jahre bist, dann fällt das alles ins Jugendstrafrecht und du brauchst dir keine großen Sorgen um das Thema machen, das taucht dann zumindest im Führungszeugnis nicht auf.
__________________
Es grüßt freundlich Ian_0778 Eines Menschen Vergangenheit ist das, was er ist.
Sie ist der einzige Maßstab, an dem er gemessen werden kann. |
|
#23
|
|||
|
|||
|
eine rauschfahrt ist es ab 1,0 ng ....und das ist dann eine ordnungswidrigkeit und keine straftat, eine straftat kann es sein wenn er einen Unfall verursacht oder wenn die polizei krazze ausfallerscheinungen festgestellt haben
|
|
#24
|
|||
|
|||
|
ok dann fällt der straftatbestand in jedem fall untern tisch und peter91 wird nicht vorbestraft sein
|
|
#25
|
|||
|
|||
|
@ manajah21
Bist du dir wirklich 1000% sicher? Würde mich schon sehr beruhigen |
|
#26
|
|||
|
|||
|
er wird schon recht haben...du hast Glück!
|
|
#27
|
|||
|
|||
|
Zwischenstand:
Gestern kam ein Brief vom Landratsamt, ich soll doch bitte mein früheres und jetziges Konsumverhalten schildern. Wir haben nun einen Anwalt eingeschaltet. Noch irgendwelche Tipps? |
|
#28
|
||||
|
||||
|
Hast Du schon Deine Blutwerte?
Wenn nein, dann brauchst Du keine Aussagen machen. Nicht auf der Führerscheinstelle, nicht bei der Polizei. Alle relevanten Informationen bekommen die aus dem MPU Gutachten, denn davon kannst Du ausgehen, dass das kommen wird. Entscheidend für die Blutwerte ist die letzte Konsumwoche und da warst Du ordentlich dabei, selbst wenn Du nur die Stengel gehächselt hast. Was Dein Anwalt erreichen kann, ist dass sich die Führerscheinstelle stur stellt und Dienst nach Vorschrift macht. Alle Kann-Sachen, wie Fristverlängerung, werden dann nur schwierig möglich sein. Aber das ist Deine Sache, das entscheidest Du.
__________________
Wer mich sucht, der findet mich als mpu-samuel bei eBay |
|
#29
|
||||
|
||||
|
Anwalt ist, wie ganz zu Anfang erwähnt, eine schlechte Option.
Aber wem sag ich das... |
|
#30
|
|||
|
|||
|
Ich erzähl am besten noch ein paar Hintergründe:
Ich bin nicht in eine "Standard-Polizeikontrolle" geraten, sondern ich bin in eine Einbahnstrasse von der falschen Seite reingefahren.. geht einfach viel schneller somit bin ich "auffälig" geworden. Ich denke mal das ist nicht zu unterschätzen.Brauch ich immer noch kein Anwalt? Noch was anderes: Als die Polizei mich angehalten hat war ich nach außen hin ruhig, innerlich aber ziemlich wirsch in der Birne, verständlicherweise. Kurzgesagt: Im Revier hat mit der eine Beamte die ganze Zeit irgendwelche Paragraphen vorgedaddelt und mich zugeschwätzt ohne Ende. 2 Formulare hatte er mir zum unterschreiben vorgelegt. Was das eine war... keine Ahnung mehr. Was das andere war... ich glaub da habe ich mich ziemlich verarschen lassen.. Der liebe Beamte hat gemeint (ähnlich) "Da Sie ja Cannabis konsumiert haben, haben Sie es ja auch irgendwann mal besessen, hier unterschreiben bitte". Im nachhinein ist mir klar geworden das es sicherlich ein Fehler war, das einfach zu unterschreiben. Aber im ersten Moment, im Revier, klang das irgendwie logisch.. nicht gros nachgedacht.. Kann ich die unterschriebenen Sachen anfechten? Begründung: Weil ich in der ggb. Situation durcheinander / aufgeregt / was auch immer im Kopf war und somit nicht "zurechnungsfähig"? Hmm? Edit: Nein ich habe meine Blutwerte noch nicht, ich werde morgen im Revier nachfragen ob schon was vorliegt. Müsste inzwischen ja der Fall sein. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|